Allgemeine Informationen zur Tagespflege

Rechtsanspruch

Jedes Kind mit Wohnsitz in Deutschland hat zwischen dem 1. und dem 3. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Das bedeutet in der Kindertagespflege, dass Eltern Ihr Kind bis zu 20 Stunden pro Woche bei einer qualifizierten Tagespflegeperson betreuen lassen können, ohne dass sie einen Nachweis über Berufstätigkeit etc. vorlegen müssen.

Bei Kindern unter 1 Jahr ist ein individueller Bedarf nachzuweisen.

Vermittlung

Damit das Kind sich wohlfühlt und die Eltern es beruhigt in andere Hände geben, bemühen wir uns um eine möglichst passgenaue Vermittlung. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Bedarf und Ihre Wünsche hier mit.
Bei Bedarf nehmen wir nochmals Kontakt mit Ihnen auf. Wir stellen Ihnen Kontaktdaten von Tageseltern zur Verfügung, die bei uns freie Plätze gemeldet haben und deren Angebot mit Ihren Wünschen möglichst übereinstimmt.

Wichtig:
Im Unterschied zu Betreuungsbörsen im Internet, in sozialen Netzwerken oder der Presse sichern wir zu, dass alle von uns vermittelten Personen dem Fachdienst Kindertagespflege persönlich bekannt und qualifiziert sind und ihre Eignung überprüft wurde.

Kosten der Betreuung, Förderung durch das Jugendamt

Kindertagespflege wird im Landkreis Lörrach unabhängig vom Einkommen der Eltern finanziell gefördert. Eltern stellen dafür beim Fachbereich Jugend & Familie (Wirtschaftliche Jugendhilfe) im Landratsamt Lörrach einen Antrag auf Leistungen der Kindertagespflege.

Auf den Antrag hin gewährt das Jugendamt der Tagespflegeperson 7,50 € pro Kind und Betreuungsstunde und erhebt von den Eltern einen monatlichen Kostenbeitrag. Den Antrag und die Kostenbeitragstabelle finden Sie in unserem Download Bereich.

Geringverdiendenden kann ein ermäßigter Kostenbeitrag oder eine Befreiung gewährt werden. Auskunft darüber erteilt das Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz im Inland
  • Mindestbetreuungszeit 5 Stunden pro Woche
  • Nachweis der Betreuung durch eine qualifizierte Tagespflegeperson
  • Betreuung auf Rechtsanspruch (siehe oben!) bzw. Nachweis, dass Betreuung benötigt wird wegen Berufstätigkeit, Schulbesuch, Berufsausbildung, Studium oder Teilnahme an einer Maßnahme von Arbeitsagentur-/ oder Jobcenter. Dies gilt für Kinder von 0-3 Jahren. Kinder zwischen 3 und 14 Jahren können ergänzend zu Kindergarten oder Schule betreut werden.

In der Regel legen Tagespflegepersonen als Selbständige fest, zu welchem Stundensatz sie Kinder betreuen bzw. treffen darüber eine individuelle Vereinbarung mit den Eltern. Für angestellte Kinderbetreuerinnen gilt als Untergrenze der Mindestlohn.

Wenn der Stundensatz der Tagespflegeperson höher als die Geldleistung des Jugendamtes ist, zahlen Eltern die Differenz als private Zuzahlung zusätzlich direkt an die Tagespflegeperson.

Wir empfehlen, zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsvertrag abzuschließen, in dem u.a. auch die Kosten der Betreuung vereinbart werden.

Kommunale Förderung

Viele Kommunen im Landkreis fördern die Kindertagespflege zusätzlich zur Leistung des Jugendamtes. Auskunft erteilt Ihnen Ihr zuständiger Fachdienst. Für Kinder mit Wohnsitz Lörrach beträgt die Förderung zur Zeit 1,00 € pro Betreuungsstunde, für Kinder mit Wohnsitz Inzlingen 2,36€ pro Betreuungstunde. Der Zuschuss wird direkt an die Tagespflegeperson ausbezahlt. Die Anträge für die kommunale Förderung finden Sie in unserem Download Bereich.

Beratung und Begleitung

Eltern und Tagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch den Fachdienst Kindertagespflege.
Wir klären mit Eltern ihren Bedarf, informieren über das Platzangebot und stellen den Kontakt zu geeigneten Tageseltern her. Während der gesamten Zeit des Betreuungsverhältnisses stehen wir beiden Seiten beratend zur Seite. Bei Konflikten vermitteln wir als neutrale Partner. Wichtig ist uns dabei vor allem, die Perspektive des Kindes einzunehmen. Wir wollen die Erwachsenen dabei unterstützen, Lösungen finden, die die Interessen von Groß und Klein berücksichtigen.

Wir unterliegen bei allen Gesprächen der Schweigepflicht!

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Aktuelles

Infoveranstaltungen 2024 zur Qualifizierung Kindertagespflege

Termine

Dienstag, 14.05.2024 19.00 Uhr (online)

weitere Informationen: Kinderschutzbund Schopfheim, Fachdienst Kindertagespflege

Mittwoch, 12.06.2024 19.00 Uhr

Ort: Familienzentrum Lörrach, Baumgartnerstr. 33, Lörrach

Donnerstag, 18.07.2024 19.00 Uhr (online)

weitere Informationen: Kinderschutzbund Schopfheim, Fachdienst Kindertagespflege

Montag, 09.09.2024 10.00 Uhr

Ort: Familienzentrum Wunderfitz, Gustave-Fecht Str. 25/2, Weil

Montag, 11.11.2024 10.00 Uhr (online)

weitere Informationen: Familienzentrum Rheinfelden, Fachdienst Kindertagespflege

Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmeldungen:

Für Schopfheim unter Tel. 07622/ 63929 oder per mail info@kinderschutzbund-schopfheim.de

Für Weil unter Tel. 07621/ 9368850 oder per mail kindertagespflege@wufi-weil.de

Für Lörrach unter Tel. 07621 4249985 oder per mail info@kindertagespflege-loe.de

Für Rheinfelden unter Tel. 07623 966547-4 oder per mail kindertagespflege@familienzentrum-rheinfelden.de

Alle Fachdienste Kindertagespflege informieren gerne jederzeit, auch außerhalb der Veranstaltungen.